Kunst Wahlpflicht
Der Wahlpflichtunterricht Kunst ist für Schüler*innen mit einem besonderen Interesse am künstlerischen Gestalten ausgelegt. Wenn die Schüler*innen sich für das Fach entscheiden, sollen sie in der Lage sein, sich auf umfangreiche Projekte mit eigenverantwortlichem Handeln einzulassen und Lösungswege experimentell zu erkunden.
Wir bieten viele Anregungen zur Förderung der eigenen Kreativität, als auch die Grundlagen für die Arbeit an theoretisch-künstlerischen Themen. Dies dient der Vorbereitung auf die Klassenarbeit in jedem Halbjahr.
Themen:
In Klasse 8 werden unter dem großen Thema „Raum und Gestaltung der Dinge“ zunächst Zeichen- und Maltechniken vermittelt. Aber auch Themenfelder aus der Kunstgeschichte, wie zum Beispiel die Romantik oder der Jugendstil, als auch die neuen Medien wie die Fotografie und Bildbearbeitung, spielen eine große Rolle.
Das Thema „Perspektive“ erlaubt in Klasse 9 eine tiefere Kenntnis der Themenfelder Architektur und Design, ein Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien und Techniken sowie das Erproben verschiedener künstlerischer Strategien. Die Schüler*innen können umfangreiche künstlerisch-ästhetische Arbeitsvorhaben realisieren.
In Klasse 10 stehen die weiterführenden Themen Malerei, Grafik und Fotografie im Vordergrund. Die Vertiefung künstlerischer Vorhaben und Konzepte vollzieht sich daher themenweise und führt über praktische Erfahrungen und theoretische Erkenntnisse zu einer künstlerischen Selbstfindung.
Der Wahlpflichtunterricht Kunst in Klasse 10 dient speziell der Vorbereitung auf die Oberstufe und bietet den Schüler*innen die Möglichkeit, sich intensiv mit kunstanalytischen Themen der Bildenden Kunst auseinanderzusetzen.
Wir Kunstlehrer*innen entwickeln gemeinsam mit den Schüler*innen in jedem Schuljahr neue Projekte, da es uns wichtig ist, sie bei der Wahl der Techniken und Materialien mitentscheiden zu lassen.
Im Allgemeinen vertieft der Wahlpflichtunterricht die Fachinhalte aus dem regulären Kunstunterricht und schafft die Möglichkeit, Fachliches und Überfachliches zu verbinden (vgl. RLP Teil C, Absatz 3, S. 29).
Hier finden Sie den Terminplan des IDG.