Wahlpflichtunterricht Klasse 8
Zur Erweiterung und Vertiefung des Pflichtunterrichts wählen die Schüler*innen in Klasse 8 ein Wahlpflichtfach.
(§ 11 Abs. 3 Sek I-VO).
Wahl bedeutet: Es kann ein Fach gewählt werden.
Pflicht bedeutet: Es muss ein Fach gewählt werden.
Im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts bieten wir in Klasse 8 im Schuljahr 2024_25 folgende Fächer an:
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Latein als dritte Fremdsprache
Das Wahlpflichtfach wird mit 2 Wochenstunden unterrichtet.
Schüler*innen, die Latein lernen möchten, müssen dieses Fach ab der 8. Klasse belegen, die Kurse in den Klassen 9 und 10 sind Fortsetzungskurse. Alle Schüler*innen, die Latein bis zum 4. Semester der Qualifikationsphase belegen, erwerben bei mindestens ausreichenden Leistungen ohne zusätzliche Prüfung das Latinum, das auf dem Abiturzeugnis ausgewiesen wird.
„Über einen Wechsel des Wahlpflichtkurses entscheidet auf Antrag die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit den zuständigen Lehrkräften. Der Wechsel ist in der Regel nur bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres nach Beginn des Kurses zulässig; ein späterer Wechsel ist auf besonders begründete Einzelfälle beschränkt.“ (§11 Abs. 3 Sek I-VO)
Die Kurse werden nur eingerichtet, wenn sich eine ausreichend große Zahl von Schüler*innen dafür entscheidet. Es ist daher unbedingt nötig, eine Ersatzwahl anzugeben.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist bis zum 22. März 2024 bei der jeweiligen Klassenleitung abzugeben.
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Hier finden Sie den Terminplan des IDG.